[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved
III. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung
der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg
vom 20.06.2021
Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 26.03.2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026 Nr. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 02.07.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 08.07.2026 folgende III. Nachtragssatzung für die Gemeinde Bornhöved erlassen:
I.
§ 2 Absatz 2 wird um einen weiteren Punkt ergänzt:
- Grundstücksangelegenheiten- die Durchführung von Vorverhandlungen für Grundstücksver- und – ankäufe
II.
In § 4 Absatz 1 Abschnitt c) wird folgendes Aufgabengebiet für den Sozialausschuss ergänzt:
- Betrieb und Unterhaltung von Spielplätzen
und aus dem Aufgabengebiet des Werkausschuss in § 4 Absatz 1 Abschnitt e) gestrichen, so dass die Formulierung nun wie folgt lautet:
e) Werkausschuss
Aufgabengebiet:
- Gemeindliche Liegenschaften, Betrieb und Unterhaltung;
- Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich Instandsetzungs- und Reparaturmaßnahmen an allen gemeindlichen Anlagen und Einrichtungen, soweit nicht der Bauausschuss zuständig ist;
- Baumaßnahmen und Betrieb in vorhandenen Anlagen im Klärwerks- und Wasserwerksbereich;
- Betrieb des Bauhofes;
- Brandschutz mit kleineren baulichen Maßnahmen;
- Betrieb und Unterhaltung der Badeseestelle/-gelände
III.
Diese III. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bornhöved, den 13.07.2026
Hans Georg Kruse (L.S.)
(Bürgermeister)



