[Amtlicher Beitrag] Amtliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bornhöved

III. Nachtragssatzung

zur Hauptsatzung
der Gemeinde Bornhöved, Kreis Segeberg
vom 20.06.2021

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO -) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.H. 2003, S. 57) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 26.03.2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026 Nr. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 02.07.2026 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg vom 08.07.2026 folgende III. Nachtragssatzung für die Gemeinde Bornhöved erlassen: 

I.

§ 2 Absatz 2 wird um einen weiteren Punkt ergänzt:

  1. Grundstücksangelegenheiten- die Durchführung von Vorverhandlungen für Grundstücksver- und – ankäufe

 

II.

In § 4 Absatz 1 Abschnitt c) wird folgendes Aufgabengebiet für den Sozialausschuss ergänzt:

  • Betrieb und Unterhaltung von Spielplätzen

 

und aus dem Aufgabengebiet des Werkausschuss in § 4 Absatz 1 Abschnitt e) gestrichen, so dass die Formulierung nun wie folgt lautet:

e) Werkausschuss

Aufgabengebiet:

  • Gemeindliche Liegenschaften, Betrieb und Unterhaltung;
  • Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich Instandsetzungs- und Reparaturmaßnahmen an allen gemeindlichen Anlagen und Einrichtungen, soweit nicht der Bauausschuss zuständig ist;
  • Baumaßnahmen und Betrieb in vorhandenen Anlagen im Klärwerks- und Wasserwerksbereich;
  • Betrieb des Bauhofes;
  • Brandschutz mit kleineren baulichen Maßnahmen;
  • Betrieb und Unterhaltung der Badeseestelle/-gelände

 

III.

Diese III. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bornhöved, den 13.07.2026

 

Hans Georg Kruse     (L.S.)
(Bürgermeister)

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